Identität, die über Unverbindlichkeit hinausgeht

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Die Freiheit des Einzelnen rangiert ganz vorne in der Werteskala unserer liberalen und pluralistischen Gesellschaft. Unsere kollektive Identität scheint dagegen schwach entwickelt.  Der amerikanische Politologe Francis Fukuyama geht in einem Aufsatz vom Februar diesen Jahres sogar so weit und schreibt, dass besonders in Europa postmoderne Eliten meinen, sie hätten die Identitäten abgeschüttelt, die traditionell durch Religion und Nation definiert worden seien.

Viele, so Fukuyama, feierten ihren eigenen Pluralismus und ihren Multikulturalismus, indem sie darauf verwiesen, ihre Identität sei es, keine Identität zu haben. Leben wir also nach dem Motto: “Jeder soll nach seiner Fasson selig werden“? Sind Vielfalt und Toleranz die alleinige Substanz unseres sozialen Seins, das auf ein gutes Leben gerichtet ist?

Die Migranten in unserer Gesellschaft zwingen uns indes zu der Frage: “Wer sind wir“? Denn das MultiKulti-Modell der 80-er und 90-er Jahre ist gescheitert. Auf dem Weg zur Integration der muslimischen und anderen Minderheiten in die Mehrheitsgesellschaft kommen wir nicht daran vorbei, unsere eigene Identität zu definieren. Wir müssen klarstellen, was es heisst, Mitglied in einer liberalen, offenen Gesellschaft zu sein, die durch einen positiv bestimmten Wertekanon zusammengehalten wird.

Wir brauchen eine Identität, die über die Unverbindlichkeit und libertären Grundhaltungen hinausgeht, die sich in den Nach-68-Dekaden entwickelt haben. Verzichten wir darauf, haben wir jenen nichts entgegenzusetzen, die sich in ihrer überkommenen kulturellen Identität unverrückbar sicher sind. Und das sind vor allem die orthodox gläubigen Muslime.

Sie haben eine klare Vorstellung davon, welches Leben ihnen die Tradition und die als absolut empfundene Wahrheit des Islam vorschreibt. Die soziale Wirklichkeit in der liberalen Mehrheitsgesellschaft erscheint ihnen dagegen vielfach als verderbt. Sie glauben, der Westen habe seine Werte-ordnung auf Kosten der Tradition auf dem Altar der libertären Beliebigkeit geopfert. Die westlichen Gesellschaften treiben in ihren Augen moralisch orientierungslos dahin. Als Beleg für den sozio-kulturellen Niedergang im Westen, verweisen die orthodoxen Muslime auf den Zusammenbruch der Familie als Keimzelle der Gesellschaft. Und auf die zügellose Selbstverwirklichung in der westlichen Konsumgesellschaft.

Aus Sicht des orthodoxen Muslims geht der Einzelne auf im Kollektiv der Gläubigen, deren Verhaltenskodex bestimmt wird durch die Unterwerfung unter den Willen Gottes. Dies geschieht auf der Grundlage des Heiligen Koran und der Scharia, dem islamischen Gesetz. Der orthodox verstandene Islam ist weit mehr als ein religiöses Bekenntnis. Es handelt sich um ein soziales Ordnungssystem, das alle Lebensbereiche umfasst und rechtlich regelt.

Das gilt für das Strafrecht und das Familien- und Erbrecht. Insbesondere die Rechtsstellung der Frau im Binnenverhältnis zum Mann im Rahmen ehelicher und familiärer Beziehungen und ihre Rolle in der Gesellschaft sind hier geregelt. Offensichtlich hat sich gerade in diesem Bereich ein Spannungsfeld aufgebaut, in dem sich die orthodox geprägte islamische Minderheit und die Mehrheitsgesellschaft in ihrem jeweiligen Werteverständnis diametral entgegengesetzt gegenüberstehen.

In diesem Zusammenhang  fragt es sich, was die wechselseitige Anerkennung der Kulturen in der Praxis bedeutet? Anerkennung der kulturellen Freiheit heißt meines Erachtens, grundsätzlich jedem Menschen das Recht einzuräumen, sich aus sich selbst heraus für oder gegen eine kulturelle Zugehörigkeit zu entscheiden. Das schliesst die positive wie die negative Religionsfreiheit ein.

Kann es also in unserer liberalen Gesellschaft eine Freiheit des oder der Einzelnen unter dem Vorbehalt der Scharia oder bestimmter Stammestraditionen geben? Wir leben in einem demokratisch verfassten Rechtsstaat, in dem die Menschenwürde und die unveräusserlichen Menschenrechte  nicht zur Disposition stehen. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist im Grundrechtskatalog unserer Verfassung ausdrücklich garantiert.

Die Berufung auf die ungehinderte Ausübung meines Glaubens darf jedoch nicht dazu führen, dass fundamentale Menschrechte und andere Grundwerte der Verfassung durch ein religiös begründetes soziales Verhalten ausgehöhlt oder verletzt werden. Die Religionsfreiheit hat Verfassungsrang, steht aber nicht über dem absoluten Gebot auf Schutz der Menschenwürde und der Geltung der Menschenrechte.

Konkret: Der von orthodoxen Muslimen unter Berufung auf die Scharia, teilweise auch mit Bezug auf den Koran eingeforderte Anspruch des Mannes, die Frau in Familie und Gesellschaft unter seine Bestimmungsgewalt zu zwingen, verstösst gegen unsere Verfassung und bedroht unsere liberale soziale Ordnung. Dieser Anspruch kann demnach nicht gewährt werden. Dieses, so behauptete, gottgegebene Recht widerspricht dem Gleichheitsgebot und dem Willkürverbot des Grundgesetzes.

Es läuft unserem Verständnis einer liberalen sozialen Ordnung zuwider, in der die Frau dem Manne eben nicht mehr untertan sein soll. In diesem Punkt wird von orthodoxen Muslimen und anderen Migranten unter Berufung auf die Religionsfreiheit oder eine Tradition des absoluten Patriarchats eine verfassungsrechtlich gesetzte Grenze überschritten. Das können und dürfen wir nicht hinnehmen. Ein Subordinationsverhältnis, das die Frau dem Gutdünken oder der Willkür des Mannes aussetzt, rüttelt am Kernbestand des demokratischen Verfassungsstaates und dem Grundverständnis unserer liberalen Gesellschaftsordnung.

Hier müssen wir klar und eindeutig sagen: die Gleichberechtigung der Frau ist nicht verhandelbar. Das ist nur ein, aber ein zentraler Punkt in der interkulturellen  Auseinandersetzung zwischen liberaler Mehrheitsgesellschaft und Andersdenkenden innerhalb der zugewanderten Minderheitsgruppen.

Ein weiteres Problem stellt die negative Religionsfreiheit dar. Jeder Mensch hat bei uns das Recht, sich von seinem angestammten Glauben ab- und sich einem anderen religiösen Bekenntnis oder dem Atheismus zuzuwenden. Das gilt für alle: Christen, Juden, Hindus, Buddhisten, Zoroastrier und natürlich auch für Muslime.

Die Tatsache, dass zum Christentum konvertierte Muslime in orthodox islamisch geprägten Ländern, wie etwa Pakistan, als vom wahren Glauben abgefallene Ketzer entrechtet oder gar verfolgt werden, dass in Saudi Arabien nicht einmal Priester für dort arbeitende Christen einreisen dürfen, dass in der sich säkular definierenden Türkei christliche Gemeinschaften immer noch entrechtet sind und türkische Konvertiten bedroht und ermordet werden, zwingt uns, unmissverständlich Position zu beziehen. Wer bei uns die Freiheit von der Religion nicht respektiert und Einzelne mit Zwang oder Gewalt daran zu hindern versucht, diese Freiheit auszuüben, den muss der Rechstaat konsequent zur Ordnung rufen.

Auch wenn sich in unserer Gesellschaft heute vielfach ein übersteigerter Individualismus auf Kosten der Allgemeinheit breit macht, und wir als Individualisten wieder lernen müssen, unsere Freiheit auch zum Wohle der Gesellschaft zu nutzen, so stellt das keinesfalls unsere liberale soziale Ordnung in Frage. Im Gegenteil, wir sind stolz auf unsere Freiheit und unseren Pluralismus. Wir stehen dafür ein, dass jeder Einzelne bei uns das Recht auf Gleichbehandlung im Rahmen unserer Rechtsordnung genießt.

Aber die aufgeklärte Kultur, die ein Erbe der Aufklärung ist, kann kulturell nicht neutral sein. Denn unsere liberale Gesellschaft hat ihre eigenen Werte bezüglich der Gleichberechtigung aller Individuen. Die liberale Gesellschaft kann sich dagegen nicht auf spezifische Gruppenrechte gründen, weil nicht alle Gruppen liberale Werte haben.

Stuttgarter Gespräche“ 2007 zu „Toleranz und ihre Grenzen. Anspruch und Wirklichkeit"

Stichworte: Islam, Multikulti, Religionsfreiheit, Scharia, Tradition

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